Die ESPRIT Arena in Düsseldorf hat international eine Kapazität von 51.500 Plätzen, wovon dann nach dem Umbau für das Ed-Sheeran Konzert nach den vorliegenden Informationen nur noch eine Kapazität von 38.000 Plätzen, übriggeblieben wäre. Danach wären dann 13.500 Plätze für den Umbau verloren gegangen. Man hätte also in 2 Konzerten nur 76.000 Besucher unterbringen können und damit weniger als die gewünschten 85.000.
Die Veltins-Arena in Gelsenkirchen hat international eine Kapazität von 54.740 Plätzen und dort bleiben dann nach dem Umbau noch 52.500 Plätze übrig, also gehen dort für den Umbau nur 2240 Plätze verloren und man kann nun in 2 Konzerten sogar 105.000 Besucher unterbringen
In Düsseldorf wären somit mehr als 6 mal so viele Plätze verloren gegangen wie in Gelsenkirchen. Diese Zusammenhänge kann ich überhaupt nicht verstehen.
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Das Ed-Sheeran Konzert und die Mathematik:
Freitag, Juni 29th, 2018Drama / Komödie um Ed-Sheeran-Konzert in Düsseldorf
Montag, Juni 25th, 2018Bis spätestens in der Sitzung am Mittwoch den 27. Juni entscheidet sich wohl, ob das Konzert am 22. Juli 2018 auf dem Messeparkplatz in Düsseldorf stattfinden kann oder nicht. Man mag zu dem Konzert stehen wie man will, aber zuerst über 60 Bäume umzupflanzen und über 80.000 Karten verkaufen zu lassen und dann alles in Frage zu stellen ist wohl nicht der richtige Weg Die Absage des Ed-Sheeran-Konzerts würde über 80.000 enttäuschte Fans zurücklassen, abgesehen vom Imageschaden und finanziellen Schaden für Düsseldorf.
Laserpointer und Waffenschein
Mittwoch, März 31st, 2010 Vor einigen Tagen wurde wieder ein Pilot beim Landeanflug auf den Düsseldorfer Flughafen geblendet.
Leider wurden in der letzten Zeit immer häufiger Piloten im Flug geblendet und dadurch auch das Leben und die Gesundheit von vielen Menschen gefährdet. Sofort nach dem letzten Zwischenfall kam die Forderung Laserpointer nur noch mit Waffenschein zuzulassen. Nach meiner Meinung würde eine solche Regelung wohl kaum einen sichtbaren Erfolg bringen, da es weiterhin für skrupellose Leute viel zu leicht wäre gefährliche Laserpointer zu beschaffen und zu vertreiben und die Grenzen in der EU wohl kaum noch ein großes Hindernis dabei sind. Schon bereits seit Jahren gibt es in der EU die Norm EN 60825, wonach Laserpointer die im sichtbaren Wellenlängenbereich emittiere entsprechend Ihrer Strahlungstärke und Gefährlichkeit in verschiedene Laserklassen eingeteilt sind. Wenn innerhalb der EU nur solche Laserpointer frei verfügbar wären, die entsprechend dieser Norm als ungefährlich eingestuft sind hätte man wohl die Gefahr mit den gefährlichen Pointern gebannt.
In einigen Länder außerhalb der EU werden jedoch auch Laserpointer produziert die wohl eigendlich die Bezeichnung „Laserkanone“ tragen müssten und im Zeitalter der Internetgeschäfte ist es auch kein Problem solche gefährlichen Geräte in die EU zu bringen und hier zu vertreiben. Für eine Bessserung der Situation sind also wohl keine neuen Gesetzte notwendig, sondern der Vertrieb von zu starken und somit gefährlichen Laserpointern müsste EU weit unterbunden werden.