Vor einigen Tagen wurde wieder ein Pilot beim Landeanflug auf den Düsseldorfer Flughafen geblendet.
Leider wurden in der letzten Zeit immer häufiger Piloten im Flug geblendet und dadurch auch das Leben und die Gesundheit von vielen Menschen gefährdet. Sofort nach dem letzten Zwischenfall kam die Forderung Laserpointer nur noch mit Waffenschein zuzulassen. Nach meiner Meinung würde eine solche Regelung wohl kaum einen sichtbaren Erfolg bringen, da es weiterhin für skrupellose Leute viel zu leicht wäre gefährliche Laserpointer zu beschaffen und zu vertreiben und die Grenzen in der EU wohl kaum noch ein großes Hindernis dabei sind. Schon bereits seit Jahren gibt es in der EU die Norm EN 60825, wonach Laserpointer die im sichtbaren Wellenlängenbereich emittiere entsprechend Ihrer Strahlungstärke und Gefährlichkeit in verschiedene Laserklassen eingeteilt sind. Wenn innerhalb der EU nur solche Laserpointer frei verfügbar wären, die entsprechend dieser Norm als ungefährlich eingestuft sind hätte man wohl die Gefahr mit den gefährlichen Pointern gebannt.
In einigen Länder außerhalb der EU werden jedoch auch Laserpointer produziert die wohl eigendlich die Bezeichnung „Laserkanone“ tragen müssten und im Zeitalter der Internetgeschäfte ist es auch kein Problem solche gefährlichen Geräte in die EU zu bringen und hier zu vertreiben. Für eine Bessserung der Situation sind also wohl keine neuen Gesetzte notwendig, sondern der Vertrieb von zu starken und somit gefährlichen Laserpointern müsste EU weit unterbunden werden.